oekostrom AG-Kapitalerhöhung 2022
29. Juni 2022: Kapitalerhöhung vorzeitig beendet
Aufgrund deutlicher Überzeichnung hat der Vorstand der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel beschlossen, die Angebotsfrist für die Ausgabe neuer Stückaktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, vorzeitig zu beenden. Über die Zuteilung der neuen Stückaktien entscheidet der Vorstand der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel. Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird voraussichtlich im September 2022 festgelegt und im Anschluss auf der Internet-Seite der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel elektronisch veröffentlicht.
Wenn Sie Interesse an oekostrom AG-Aktien haben, nutzen Sie gerne unseren Handelsplatz auf https://aktie.oekostrom.at/handelsplatz. Hier können Aktionär:innen und Aktieninteressent:innen selbstständig und kostenlos ihre Kauf- bzw. Verkaufsabsichten bekanntgeben und mit möglichen Handelspartner:innen in Kontakt treten.
Die oekostrom AG blickt auf ein ereignisreiches und sehr erfolgreiches Jahr 2021 zurück. Es ist uns gelungen, deutlich zu wachsen und erfolgreiche Projekte abzuschließen. In Parndorf konnten wir eine 1 MWp-Aufdach-Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen, in der Slowakei haben wir 5 MWp Freiflächen-PV zugekauft und damit unsere Produktionskapazität auf 60 MW erhöht. Und wir haben unser historisch größtes Projekt, das Repowering unserer Windparks in Parndorf, finanziert – in Summe EUR 45 Mio. Durch die Übernahme des steirischen Stromvertriebsunternehmens MeinAlpenstrom versorgen wir erstmals 90.000 Kund:innen mit nachhaltigem, ausschließlich in Österreich produziertem Strom.
All das war möglich, weil unsere Aktionär:innen uns in einer sehr erfolgreichen Kapitalerhöhung 2021 rund EUR 4,1 Mio. an Investitionsmitteln anvertraut haben. Wir haben dieses Geld im Sinne der Energiewende und der Wertsteigerung der oekostrom AG eingesetzt. Aber wir spüren nach wie vor starken Rückenwind für unsere Projekte. Der Trend hin zu den Erneuerbaren hat durch die wachsende Bedeutung des Klimaschutzes und auch durch die geopolitischen Ereignisse der vergangenen Monate weiter an Fahrt aufgenommen. Wir wollen die guten Marktchancen jetzt nutzen und mit einer weiteren Kapitalerhöhung, die auf dem genehmigten Kapital aus der Hauptversammlung im Oktober 2020 beruht, Investitionsmittel für ein weiteres Wachstum der oekostrom AG sammeln. Erfolg und Zuspruch zeigen uns: Es ist genau jetzt die richtige Zeit, die Energieunabhängigkeit in Österreich weiterauszubauen. Also, wann weiterwachsen, wenn nicht jetzt!? Wachsen für das Klima und für eine gute Zukunft unseres Unternehmens!
Alle Aktionär:innen und Interessent:innen haben ab 7. Juni 2022 die Möglichkeit, im Rahmen der Verfügbarkeit neue Aktien zum Preis von EUR 32,00 zu zeichnen. Sie können somit – weiterhin – gemeinsam mit uns den ökologischen Umbau des Energiesystems vorantreiben und am wirtschaftlichen Erfolg der oekostrom AG teilhaben.
Für Fragen oder weitere Informationen ist unser Investor Relations-Team gerne unter +43 5 0575-111 oder investieren@oekostrom.at erreichbar.
Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die in diesem Schreiben verfügbaren Informationen sind Werbung im Sinne des Art. 22 Prospektverordnung und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen. Das Angebot der auf Namen lautenden stimmberechtigten Stückaktien in Österreich und Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des am 05.05.2022 veröffentlichten Prospekts, der auf der Website der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel sowie bei der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel, Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich ist. Die Verbreitung des genannten Prospekts sowie das öffentliche Angebot der Stückaktien sind auf Österreich und Deutschland beschränkt. Außerhalb Österreichs und Deutschlands, insbesondere in den USA an „U.S. persons“ (im Sinne der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“)), in Großbritannien, Nordirland, Kanada und Japan, dürfen die Stückaktien nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden.