Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen zum oekostrom AG-Handelsplatz für Sie zusammengefasst. Sollten Sie Ihre spezielle Frage hier nicht finden, senden Sie uns bitte eine Mail an aktie@oekostrom.at.






Was ist der oekostrom AG-Handelsplatz?

Die oekostrom AG bietet die Kontaktplattform oekostrom AG-Handelsplatz für den Handel mit oekostrom AG-Aktien an. Aktionär:innen und Aktieninteressent:innen können hier selbstständig und kostenlos ihre Kauf- bzw. Verkaufsabsichten bekanntgeben, Aktientransaktionen verbindlich abschließen oder mit einer / einem möglichen Handelspartner:in per E-Mail in Kontakt treten. Es kann jede beliebige Stückzahl Aktien gekauft bzw. verkauft werden.

Wer kann am oekostrom AG-Handelsplatz handeln?

Um mit einer / einem möglichen Handelspartner:in in Kontakt treten zu können, müssen Sie sich am oekostrom AG-Handelsplatz registrieren. Mit Klick auf den Registrieren-Button links auf der Website gelangen Sie zum Registrierungsformular.

Registrierte Nutzer:innen können unter dem Button „Einträge erfassen“ Ihr Angebot bzw. Ihre Nachfrage veröffentlichen. Mit Klick auf den entsprechenden Link gelangen Sie zum Formular.

Wie kann ich als registrierte:r Nutzer:in mit einer / einem Handelspartner:in in Kontakt treten bzw. auf ein Anbot / eine Nachfrage reagieren?

Als bereits registrierte:r Nutzerin können Sie durch Eingabe Ihres Usernamens und Passwortes mit einer / einem Handelspartner:in in Kontakt treten.

Wo am oekostrom AG-Handelsplatz finde ich Angebote / Nachfragen?

Durch Klick auf den Button „Angebote“ bzw. „Nachfrage“ sehen Sie alle aktuell vorhandenen Aktienangebote bzw. -nachfragen.

In der Spalte "Status" erkennen Sie, ob das jeweilige Angebot bzw. die jeweilige Nachfrage noch frei oder bereits verkauft bzw. gekauft ist. Die Transaktion wird dann mit dem Status „abgeschlossen“ markiert.

Wie genau funktioniert der Ablauf des Aktienhandels am Handelsplatz der oekostrom AG?

  • Loggen Sie sich in den Handelsplatz ein.
  • Tragen Sie die Stückzahl der von Ihnen anzubietenden bzw. nachgefragten Aktien ein.

ACHTUNG: Ein Angebot / eine Nachfrage kann immer nur als Ganzes angenommen bzw. bedient werden! Wir empfehlen daher, keine zu hohen Stückzahlen einzugeben und größere Angebote / Nachfragen auf mehrere kleinere "Pakete" zu verteilen.

  • Geben Sie an, zu welchem Preis Sie kaufen bzw. verkaufen möchten.
  • Geben Sie an, wie lange Ihr Angebot bzw. Ihre Nachfrage gültig sein soll.

Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt vier Wochen. Die Gültigkeit eines Angebots / einer Nachfrage endet zum angegebenen Datum um 24.00 Uhr.

Wo finde ich meine Angebote und Nachfragen bzw. wo kann ich sie ändern?

Zu Ihrer Übersicht finden Sie alle Ihre Angebote und Nachfragen unter "Einträge editieren".

Kann ich ein laufendes Anbot / eine laufende Nachfrage löschen?

Sollten Sie Ihr Angebot / Ihre Nachfrage vor Ablauf der Gültigkeit löschen wollen, gehen Sie bitte unter "Einträge editieren" und klicken auf „Storno“.

Wie kann ich ein Angebot annehmen oder eine Nachfrage bedienen?

Durch Klick auf ein freies Angebot bzw. eine Nachfrage wird der Verkauf / Kauf verbindlich. Sie erhalten Informationen zur / zum Verkäufer:in / Käufer:in, zum Aktienpreis und der Anzahl der gehandelten Aktien. Anschließend wir Ihnen eine E-Mail mit einem vorausgefüllten Kaufvertrag sowie einer Anleitung zur weiteren Verkaufsabwicklung übermittelt. Zur Information erhält Ihr:e Vertragspartner:in diese E-Mail in Kopie.

Das von Ihnen gewählte Angebot bzw. die von Ihnen gewählte Nachfrage ändert den Status auf „abgeschlossen“. Ihr:e Vertragspartner:in erhält eine Bestätigungsmail mit allen Infos und Daten der Transaktion.

Wo ist der Status der einzelnen Aktientransaktionen am oekostrom AG-Handelsplatz ersichtlich?

Die Aktienverfügbarkeit wird in der Angebots- bzw. Nachfragetabelle über den Status "frei" bzw. "abgeschlossen" angezeigt. Abgeschlossene Aktientransaktionen bleiben 14 Tage am Handelsplatz sichtbar und werden in der Folge automatisch aus dem System entfernt.

Ist ein Aktienhandel am oekostrom AG-Handelsplatz verbindlich?

Der Handel mit oekostrom AG-Aktien wird verbindlich abgewickelt:

  • Das Einstellen von Aktienangeboten ist ein verbindliches Verkaufsangebot von Seiten der / des Verkäufer:in.
  • Die Annahme von Aktien-Angeboten einer / eines Verkäufer:in am oekostrom AG-Handelsplatz - durch Klicken auf „Verbindlich kaufen“ - ist für die / den Käufer:in verbindlich.
  • Das Einstellen von Aktiennachfragen ist ein verbindliches Kaufangebot von Seiten der / des Käufer:in.
  • Das Bedienen von Aktien-Nachfragen durch die / den Verkäufer:in - durch Klicken auf „Verbindlich verkaufen“ - ist ein verbindliches Angebot zum Verkauf von Aktien zu dem von der / vom Käufer:in festgelegten Preis.

Wichtige Information für die / den Verkäufer:in: Bitte beachten Sie, dass Sie als Verkäufer:in laut Nutzungsbedingungen des oekostrom AG-Handelsplatzes selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre angebotenen Aktien zu jedem Zeitpunkt Ihrem tatsächlichen Aktienstand entsprechen: D.h. wenn Sie aufgrund einer Nachfrage verbindlich Aktien verkaufen, müssen Sie in der Folge auch Ihr Anbot entsprechend anpassen.

Wie funktioniert die Abwicklung der Handelstransaktion?

Nach Abschluss der Aktientransaktion am oekostrom AG-Handelsplatz und Übermittlung der Informationsmails an die beiden Handelspartner:innen, beginnt die Kauf- bzw. die Verkaufsabwicklung, für die Käufer:in und Verkäufer:in als Vertragspartner:innen selbst verantwortlich sind.

Wer gilt als Aktionär:in der oekostrom AG?

Im Verhältnis zur oekostrom AG gilt nur diejenige / derjenige als Aktionär:in, die / der im Aktienbuch eingetragen ist.

Wie muss der Kaufvertrag für oekostrom AG-Aktien gestaltet sein?

Wenn die Aktientransaktion über den oekostrom AG-Handelsplatz erfolgt, erhalten beide Handelspartner:innen einen vorausgefüllten Kaufvertrag per E-Mail.

Sollten Sie eine Aktientransaktion außerhalb des oekostrom AG-Handelsplatzes abwickeln wollen, können Sie ein unverbindliches Muster für einen Aktienkaufvertrag entweder im Download-Bereich der oekostrom AG-Website herunterladen oder unter aktie(at)oekostrom.at anfordern.

Wie erfolgt die Bezahlung des Aktienhandels?

Die oekostrom AG erhält eine Kopie des Kaufvertrages (per Post oder E-Mail) sowie die Original-Sammelurkunde der / des Verkäufer:in – senden Sie diese unbedingt eingeschrieben an die oekostrom AG.

Sobald die / der Käufer:in von der Investor Relations-Abteilung der oekostrom AG informiert worden ist (per E-Mail), dass die Sammelurkunde am Sitz des Unternehmens eingetroffen ist, überweist sie / er den vereinbarten Gesamtbetrag direkt auf das von der / vom Verkäufer:in angegebene Konto. 

Die / der Verkäufer:in informiert die Investor Relations-Abteilung der oekostrom AG (per E-Mail), sobald die Kaufsumme auf ihrem / seinem Konto eingelangt ist.

Die oekostrom AG trägt die Transaktion in das Aktienbuch ein, stellt eine Sammelurkunde auf die / den Käufer:in aus und sendet die entsprechenden Unterlagen (Bestätigung, Aktienbuchauszug, Sammelurkunde) an beide Vertragsparteien.

Wann werden die Aktien auf die / den neue:n Eigentümer:in übertragen?

Die Übertragung der Aktien kommt erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags und nachfolgender Eintragung im Aktienbuch zustande.

Was ist beim Handel mit oekostrom AG-Aktien zu beachten?

Es dürfen nur Aktien verkauft werden, die bereits im Aktienbuch der oekostrom AG eingetragen sind. Eine weitere Voraussetzung für den Aktienverkauf ist der Besitz der auf die / den Aktionär:in ausgestellten Sammelurkunde. Beide Bedingungen werden bei Abwicklung der Transaktion von Mitarbeiter:innen der oekostrom AG überprüft. Der Kaufvertrag muss von beiden Handelspartner:innen unterzeichnet und in Kopie / Scan an die oekostrom AG übermittelt werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an aktie(at)oekostrom.at.

Information für die / den Verkäufer:in: Bitte beachten Sie, dass Sie als Verkäufer:in laut Nutzungsbedingungen des oekostrom AG-Handelsplatzes selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre angebotenen Aktien zu jedem Zeitpunkt Ihrem tatsächlichen Aktienstand entsprechen: D.h. wenn Sie aufgrund einer Nachfrage verbindlich Aktien verkaufen, müssen Sie in der Folge auch Ihr Anbot entsprechend anpassen.

Was ist zu tun, wenn nur ein Teil der oekostrom AG-Aktien verkauft wird?

Wenn nur ein Teil des Aktienbestandes, der zur Gänze als Sammelurkunde verbrieft ist, verkauft wird, so ist es ebenfalls erforderlich, dass die Sammelurkunde im Original an die oekostrom AG retourniert wird. In der Folge wird von der oekostrom AG eine Sammelurkunde für die / den Käufer:in und eine Sammelurkunde für den Restbestand der/ des Verkäufer:in neu ausgestellt.

Was ist eine Sammelurkunde?

Eine Sammelurkunde ist ein Dokument, das Ihren Anteil an oekostrom AG-Aktien verbrieft. Auf der Sammelurkunde steht u.a. die Anzahl der in der Urkunde verbrieften Anteile sowie deren Aktiennummern.

Wie wichtig ist die Sammelurkunde?

Eine Sammelurkunde ist für den Aktienverkauf unbedingt erforderlich und darf deshalb keinesfalls verloren gehen. Geht eine Sammelurkunde dennoch verloren, so muss ein Verfahren zur "gerichtlichen Kraftloserklärung der Sammelurkunde" eingeleitet werden. Die Kraftloserklärung dauert rund ein Jahr und ist mit Kosten für die / den Antragsteller:in verbunden. In diesem Zeitraum können die auf der Sammelurkunde verbrieften Aktien nicht gehandelt werden.

Eine detaillierte Anleitung für Aktientransaktionen finden Sie im Dokument Vorgehensweise Aktienhandel.

Wo kann ich meine oekostrom AG-Aktien kaufen / verkaufen?

Zum einen stellt die oekostrom AG potenziellen Käufer:innen und Verkäufer:innen den oekostrom AG-Handelsplatz als "schwarzes Brett" für Aktientransaktionen zur Verfügung. Zum anderen können oekostrom AG-Aktien auch außerhalb des Handelsplatzes gehandelt werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine Information der oekostrom AG, denn es gilt nur diejenige / derjenige als Aktionär:in, die / der auch im Aktienbuch eingetragen ist.

Wo kann ich mich über den Wert meiner oekostrom AG-Aktien informieren?

Am oekostrom AG-Handelsplatz können Sie sich in den Rubriken „Angebote“ und „Nachfragen“ einen Überblick verschaffen, zu welchen Preisen oekostrom AG-Aktien angeboten und nachgefragt werden.

Auf https://oekostrom.at/aktie finden Sie eine Preisentwicklungsgrafik mit den Durchschnittspreisen der vorangegangenen Quartale.

Schüttet die oekostrom AG Dividenden aus?

Seit dem Jahr 2015 zahlt die oekostrom AG Dividenden an Ihre Aktionär:innen aus.

Handelt die oekostrom AG auch selbst mit Aktien?

Die oekostrom AG handelt am oekostrom AG-Handelsplatz selbst keine Aktien, sondern bietet lediglich potenziellen Käufer+innen und Verkäuferinnen ein "schwarzes Brett" für Aktientransaktionen.

Ich bin Aktionär:in der oekostrom AG, habe aber schon lange keine Informationen mehr erhalten. Wie kann das sein?

Im Jahr 2012 gab es eine gesetzliche Aktienumstellung. Im Zuge derer haben wir alle oekostrom AG-Aktionär:innen kontaktiert und um Übermittlung eines Aktionärsdatenblatts ersucht. Wenn Sie uns dieses nicht retourniert haben, sind Sie als „unbekannt“ im Aktienbuch der oekostrom AG eingetragen. Sie können uns jederzeit Ihr Datenblatt sowie eine Ausweiskopie zusenden – dann können wir Ihren Status im Aktienbuch aktualisieren, und Sie erhalten umgehend wieder alle Aktionärsinformationen der oekostrom AG.

Warum hat sich die Anzahl meiner Aktien - ohne Zu- oder Verkauf - im Jahr 2019 verändert?

In der Hauptversammlung im Juni 2019 wurde ein Aktiensplit der oekostrom AG-Aktie im Verhältnis 1:10 beschlossen, damit in Zukunft der Handel mit der Aktie leichter möglich wird. Dadurch wurde die Gesamtanzahl der Aktien von 124.421 auf 1.244.210 Stück erhöht. Dieser Aktiensplit ist mit 6. September 2019 in Kraft getreten.

Wenn Sie z.B. 4 Aktien besitzen, sind Sie nach dem Aktiensplit im Eigentum von 40 Aktien – d.h. an Ihrem Anteil am Grundkapital ändert sich mit dem Aktiensplit nichts! Sämtliche Sammelurkunden bleiben weiterhin gültig und werden nicht eingezogen. Im Rahmen einer allfälligen Transaktion am oekostrom AG-Handelsplatz erhalten Sie selbstverständlich eine aktualisierte Sammelurkunde. 

Alle Informationen zum Aktiensplit finden Sie auf oekostrom.at/aktiensplit.

Wie hängen Kapitalerhöhung und Bezugsrechte zusammen?

Bestandsaktionär:innen der oekostrom AG haben die Möglichkeit, während der Bezugsfrist vergünstigt Aktien zu beziehen. Während dieser Bezugsfrist im Rahmen der Kapitalerhöhung können sie Aktien zu einem Vorzugspreis von EUR 29,50 (statt EUR 32,00) erwerben.

Wie viele Aktien kann ich über meine Bezugsrechte erwerben?

Das Bezugsrechtsverhältnis für neue Aktien, die Sie während der Bezugsphase vom 10. Mai bis 3. Juni 2022 erwerben können, beträgt 3,5 zu 1. Das heißt, Sie können pro 3,5 Bestandsaktien jeweils 1 neue Aktie zu einem vergünstigten Preis von EUR 29,50 erwerben (Aktien aus der Bezugsphase). Teilen Sie einfach die Anzahl Ihrer Aktien durch 3,5. Sie können dann so viele neue Aktien erwerben, wie vor dem Komma stehen (d.h. es wird immer abgerundet).

Beispiel: 100 Aktien geteilt durch 3,5 ergibt 28,57. Sie können also 28 neue Aktien zum vergünstigten Preis erwerben.

Der Stichtag für die Berechnung des Bezugsrechts ist der 20. April 2022, d.h. Sie müssen die an diesem Tag Aktionär gewesen sein. Wenn Sie derzeit weniger als 3,5 Aktien halten oder im obigen Beispiel 29 Aktien zeichnen wollen, können Sie die benötigten Bezugsrechte von anderen Bezugsberechtigten erwerben. Es wird dazu auf https://aktie.oekostrom.at ein digitales schwarzes Brett eingerichtet, auf dem Sie mit verkaufswilligen Bezugsberechtigten Kontakt aufnehmen können (siehe dazu auch Frage „Kann ich auch weitere Aktien zum Vorzugspreis während der Bezugsrechtsphase zeichnen?“)

Was muss ich tun, um meine Bezugsrechte zu nutzen?

Sie haben ein Schreiben mit zwei vorausgefüllten Zeichnungsscheinen erhalten. Wenn Sie – ganz oder auch teilweise – von Ihren Bezugsrechten Gebrauch machen wollen, ersuchen wir Sie innerhalb der Bezugsfrist (10. Mai bis 3. Juni 2022) beide Zeichnungsscheine handschriftlich zu unterfertigen und diese bis spätestens 3. Juni 2022 (einlangend!) im Original per Post an die oekostrom AG zu senden.

Sollten Sie das Schreiben nicht erhalten haben oder weitere Zeichnungsscheine benötigen, können Sie diese auf https://aktie.oekostrom.at/kapitalerhoehung herunterladen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie gerne unser Investor Relationsteam unter investieren@oekostrom.at oder telefonisch unter 050575-111.

Warum muss ich zwei Original-Zeichnungsscheine übermitteln?

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind zwei handschriftlich unterfertigte Original-Zeichnungsscheine notwendig, weil wir ein Original an das Firmenbuch übermitteln müssen und ein Original in der oekostrom AG verbleiben muss.

Im Fall einer digitalen Signatur (siehe dazu auch Frage „Kann ich meine Zeichnungsscheine auch digital signieren?") via Bürgerkarte oder amtlich anerkannter Handy-Signatur (A-Trust) müssen Sie den Zeichnungsschein als pdf-Datei an investieren@oekostrom.at senden.

Wichtig ist in diesem Fall die elektronische Übermittlung, damit die Echtheit der digitalen Unterschrift anhand des elektronischen Zertifikats geprüft werden kann. Das Firmenbuch akzeptiert ausschließlich qualifizierte digitale Zeichnungen per Bürgerkarte / Handy-Signatur.

Was muss ich tun, wenn ich weitere Aktien zeichnen möchte?

Wenn Sie über Ihre Bezugsrechte hinaus im Rahmen der Folgeemission zusätzliche Aktien zeichnen möchten, können Sie dies bei der aktuellen Kapitalerhöhung bereits verbindlich am Bezugsrechtszeichnungsschein vermerken. Der Einzug der Beträge für die von Ihnen bestellten Aktien sowie die Zuteilung dieser Aktien erfolgt dann zu zwei verschiedenen Zeitpunkten:

  • einmal für Aktien, die Sie während der Bezugsphase bis 3. Juni 2022 (einlangend) zeichnen, und
  • einmal nach der Bezugsphase von 7. Juni bis 16. September 2022 (einlangend), und zwar für jene Aktien, die Sie im Rahmen der Folgeemission zeichnen und die Ihnen zugeteilt werden.

Kann ich auch weitere Aktien zum Vorzugspreis während der Bezugsrechtsphase zeichnen?

Am oekostrom AG-Handelsplatz auf https://aktie.oekostrom.at können Sie bei Interesse von 10. bis 31. Mai 2022 weitere Bezugsrechte von verkaufswilligen Aktionär:innen erwerben, wenn Sie mehr Aktien zeichnen wollen, als Ihnen dies im Rahmen Ihrer eigenen Bezugsrechte möglich ist. Kaufangebote können Sie – analog dem Aktienhandel – mit Start der Bezugsfrist auf diesem digitalen schwarzen Brett einstellen.

Am Handelsplatz haben Sie die Möglichkeit, Bezugsrechte zu kaufen. Bitte übermitteln Sie eine Kopie des von beiden Seiten unterfertigen Bezugsrechtskaufvertrages zur Information an investieren@oekostrom.at.

Kann ich mich auch nach der Bezugsrechtsfrist noch für zusätzliche Aktien entscheiden?

Sollten Sie sich erst nach der Bezugsfrist entschließen, weitere Aktien der oekostrom AG zu zeichnen, haben Sie dazu im Rahmen der Verfügbarkeit weiterer, neuer Aktien im Laufe der Folgeemission auf https://aktie.oekostrom.at die Gelegenheit.

Für Aktien, die Sie im Rahmen der Folgeemission zeichnen, können Sie entweder bis 3. Juni 2022 den Bezugsrechts-Zeichnungsschein nutzen (siehe dazu auch Frage „Was muss ich tun, wenn ich weitere Aktien zeichnen möchte?“) oder in der Folge einen Zeichnungsschein für die Folgeemission: Diesen stellen wir ab 7. Juni 2022 auf https://aktie.oekostrom.at zur Verfügung.

Der Zeichnungsschein für die Folgeemission muss bis 16. September 2022 (einlangend) in doppelter Ausführung, handschriftlich unterzeichnet und im Original, in der oekostrom AG, Laxenburger Str. 2, 1100 Wien eingehen. Ein Originalexemplar muss von uns an das Firmenbuch übermittelt werden, eines verbleibt in der oekostrom AG.

 

Wann beginnt bzw. endet die Folgeemission der oekostrom AG?

Am Dienstag, 7. Juni 2022, startet die Folgeemission. Alle Interessent:innen, einschließlich Bestandsaktionär:innen der oekostrom AG, können auf https://aktie.oekostrom.at im Rahmen der Verfügbarkeit bis einschließlich 16. September 2022 zusätzliche Aktien zum Preis von EUR 32,00 zeichnen.

In welcher Form muss ich die Zeichnungsscheine an die oekostrom AG übermitteln?

Wenn Sie im Rahmen der Bezugsfrist Aktien zum Vorzugspreis zeichnen möchten, senden Sie beide Bezugsrechts-Zeichnungsscheine bis spätestens 3. Juni 2022 (einlangend) handschriftlich unterfertigt und im Original per Post an die oekostrom AG, Laxenburger Str. 2, 1100 Wien.

Für Aktien, die Sie im Rahmen der Folgeemission zeichnen, können Sie entweder bis 3. Juni 2022 (einlangend) den Bezugsrechts-Zeichnungsschein nutzen (siehe dazu auch Frage „Was muss ich tun, wenn ich weitere Aktien zeichnen möchte?“) oder in der Folge einen Zeichnungsschein für die Folgeemission: Diesen stellen wir ab 07. Juni 2022 auf https://aktie.oekostrom.at zur Verfügung.

Der Zeichnungsschein für die Folgeemission muss bis 16. September 2022 (einlangend) handschriftlich unterzeichnet und in doppelter Ausführung in der oekostrom AG, Laxenburger Str. 2, 1100 Wien eingehen. Ein Originalexemplar muss von uns an das Firmenbuch übermittelt werden, eines verbleibt in der oekostrom AG.

Kann ich meine Zeichnungsscheine auch digital signieren?

Wenn Sie – sowohl im Rahmen der Bezugsphase als auch während der Folgeemission – einen Zeichnungsschein direkt am oekostrom AG-Handelsplatz generieren, können Sie diesen auch digital via Bürgerkarte oder amtlich anerkannter Handy-Signatur (A-Trust) unterzeichnen und in der Folge per Mail an investieren@oekostrom.at übermitteln.

Wichtig ist in diesem Fall die elektronische Übermittlung, damit die Echtheit der digitalen Unterschrift anhand des elektronischen Zertifikats geprüft werden kann. Das Firmenbuch akzeptiert ausschließlich qualifizierte digitale Zeichnungen per Bürgerkarte / Handy-Signatur. Elektronisch übermittelte Zeichnungsscheine ohne qualifizierte elektronische Signatur haben daher keine Gültigkeit.

Kann ich im Namen meines minderjährigen Kindes Aktien zeichnen?

Nein, Aktienzeichnungen durch Minderjährige oder Vertretung von Minderjährigen bedürften einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Wann erfolgt die Zahlung meiner Aktien?

Sobald Ihre Zeichnungsscheine in der oekostrom AG eingelangt und von uns geprüft worden sind, ziehen wir den von Ihnen gezeichneten Betrag innerhalb von 2-4 Werktagen vom angegebenen Konto ein (siehe dazu auch Frage „Was muss ich tun, wenn ich weitere Aktien zeichnen möchte?“)

Ab wann bin ich im Aktienbuch der oekostrom AG und kann meine Aktionär:innenrechte ausüben?

Nach erfolgter Zuteilung werden die Zeichnungsscheine dem Firmenbuchgericht übermittelt. Wir erwarten die Eintragung im Firmenbuch voraussichtlich im Oktober 2022, spätestens bis 31.12.2022. Im Anschluss erfolgt die Eintragung im Aktienbuch. Ab dann können Sie auch Ihre Aktionär:innenrechte ausüben.

Kann ich meine Bezugsrechte auch verkaufen?

Sollten Sie von Ihren Bezugsrechten keinen oder nur teilweise Gebrauch machen wollen, haben Sie am oekostrom AG-Handelsplatz auf https://aktie.oekostrom.at die Möglichkeit, Ihre Bezugsrechte an kaufwillige Interessent:innen zu veräußern. Verkaufsangebote können Sie – analog dem Aktienhandel – mit Start der Bezugsrechtsfrist auf dem digitalen schwarzen Brett einstellen.

So haben Sie die Möglichkeit, Bezugsrechte zu verkaufen. Bitte übermitteln Sie eine Kopie des von beiden Seiten unterfertigen Bezugsrechtskaufvertrages zur Information an investieren@oekostrom.at.

Wo erhalte ich den Prospekt zur Kapitalerhöhung?

Den Prospekt können Sie hier am Handelsplatz auf https://aktie.oekostrom.at/kapitalerhoehung herunterladen sowie bei der oekostrom AG in der Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhalten.

Bin ich bei mit den neuen Aktien der nächsten Hauptversammlung stimmberechtigt?

Die Hauptversammlung 2022 wird am 20. Juni stattfinden. Da die Kapitalerhöhung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein wird, sind die neuen Aktien bei der Hauptversammlung 2022 nicht stimmberechtigt.

Ab wann bin ich erstmals dividendenberechtigt?

Alle neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigt. Das heißt eine erstmalige Ausschüttung einer Dividende auf die neuen Aktien kann – sofern diese in der Hauptversammlung beschlossen wird – im Jahr 2023 erfolgen.

Gibt es eine Handelssperre für neu ausgegebene Aktien? Wenn ja, bis wann?

Die im Zuge des Angebots ausgegebenen Aktien unterliegen einer Handelssperre bis zur Eintragung der / des jeweiligen Anlegers:in im Aktienbuch, die voraussichtlich im Oktober 2022, spätestens jedoch am 31. Dezember 2022 erfolgt, das heißt sie dürfen erst ab dem darauffolgenden Tag gehandelt werden.

Kontakt

Für weitere Informationen und Rückfragen zur Bezugsfrist und der anschließenden Folgeemission kontaktieren Sie gerne unser Investor Relations-Team unter investieren@oekostrom.at oder 0676-75 45 995 (Gudrun Stöger) und 0664-883 62 806 (Marlene Emminger).

Disclaimer

Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die in diesem Schreiben verfügbaren Informationen sind Werbung im Sinne des Art. 22 Prospektverordnung und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen. Das Angebot der auf Namen lautenden stimmberechtigten Stückaktien in Österreich und Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des am 05.05.2022 veröffentlichten Prospekts, der auf der Website der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel auf https://aktie.oekostrom.at sowie bei der oekostrom AG für Energieerzeugung und -handel, Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich ist. Die Verbreitung des genannten Prospekts sowie das öffentliche Angebot der Stückaktien sind auf Österreich und Deutschland beschränkt. Außerhalb Österreichs und Deutschlands, insbesondere in den USA an „U.S. persons“ (im Sinne der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“)), in Großbritannien, Nordirland, Kanada und Japan, dürfen die Stückaktien nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden.